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   BGH, 15.12.2004 - IV ZR 202/02   

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https://dejure.org/2004,12529
BGH, 15.12.2004 - IV ZR 202/02 (https://dejure.org/2004,12529)
BGH, Entscheidung vom 15.12.2004 - IV ZR 202/02 (https://dejure.org/2004,12529)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 2004 - IV ZR 202/02 (https://dejure.org/2004,12529)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungswidrigkeit bzw. Unangemessenheit der Nichtwertung von Dienstzeiten im öffentlichen Dienst der DDR wie voll anzurechnende Umlagemonate; Halbanrechnung von Vordienstzeiten; Zahlung einer Betriebsrente auf der Grundlage von Versorgungspunkten

  • Judicialis

    VBLS §§ 35 ff. n.F.; ; VBLS § 39; ; VBLS § 42 Abs. 2 Satz 1; ; VBLS § 42 Abs. 2 Satz 1 Buchst. a; ; VBLS § 42 Abs. 2 Satz 1 Doppelbuchst. aa; ; VBLS § 75 Abs. 1 n.F.; ; VBLS § 75 A... bs. 2 n.F.; ; BGB § 242; ; AGBG § 9

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VBLS §§ 75 ff. (n.F.)
    Anwendung des Halbanrechnungsgrundsatzes in der Zusatzversorgung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

    Auszug aus BGH, 15.12.2004 - IV ZR 202/02
    Das Bundesverfassungsgericht hat in dieser vollen Berücksichtigung der gesetzlichen Rente trotz einer nur hälftigen Anrechnung von Vordienstzeiten einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG gesehen, der nur bis zum Ablauf des Jahres 2000 hingenommen werden könne (Beschluß vom 22. März 2000, VersR 2000, 835 = NJW 2000, 3341).

    c) Hauptsächlich wendet sich die Revision gegen die Halbanrechnung von Vordienstzeiten unter Bezug auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März 2000 (aaO).

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus BGH, 15.12.2004 - IV ZR 202/02
    b) Ferner ist der Senat im Urteil vom 11. Februar 2004 (IV ZR 52/02 - VersR 2004, 499 unter 2 d) im Hinblick auf den Einigungsvertrag, das Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz vom 25. Juli 1991 (BGBl. I 1606, 1677) sowie insbesondere das Urteil BVerfGE 100, 1 ff. davon ausgegangen, daß keine Verpflichtung besteht, die Berechtigten aus den Versorgungssystemen der DDR so zu behandeln, als hätten sie ihre Erwerbsbiographie in der BRD zurückgelegt.
  • BGH, 26.11.2003 - IV ZR 186/02

    Zur Halbanrechnung der Vordienstzeiten in der Zusatzversorgung des öffentlichen

    Auszug aus BGH, 15.12.2004 - IV ZR 202/02
    Insoweit hat der Senat in seinem Urteil vom 26. November 2003 (IV ZR 186/02 - VersR 2004, 183 ff.) klargestellt, daß die Bedenken des Bundesverfassungsgerichts nicht diejenigen Rentnergenerationen betreffen, die vor dem 1. Januar 2001 Rentenempfänger geworden sind.
  • BGH, 27.09.2000 - IV ZR 140/99

    Anrechnung von Dienstjahren in der DDR bei der Berechnung der Versorgungsrente

    Auszug aus BGH, 15.12.2004 - IV ZR 202/02
    a) Der Senat hat sich bereits in seinem Urteil vom 27. September 2000 (IV ZR 140/99 - VersR 2000, 1530) mit einem ehemals bei den Berliner Verkehrsbetrieben in Ostberlin Beschäftigten befaßt, der von der Senatsverwaltung Berlin zum 1. April 1991 bei der Beklagten versichert worden war und nach Erreichen der Altersgrenze im Jahre 1998 eine Versorgungsrente von der Beklagten erhielt.
  • BGH, 11.02.2004 - IV ZR 52/02

    Berücksichtigung von in der ehemaligen DDR zurückgelegten Dienstzeiten in der

    Auszug aus BGH, 15.12.2004 - IV ZR 202/02
    b) Ferner ist der Senat im Urteil vom 11. Februar 2004 (IV ZR 52/02 - VersR 2004, 499 unter 2 d) im Hinblick auf den Einigungsvertrag, das Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz vom 25. Juli 1991 (BGBl. I 1606, 1677) sowie insbesondere das Urteil BVerfGE 100, 1 ff. davon ausgegangen, daß keine Verpflichtung besteht, die Berechtigten aus den Versorgungssystemen der DDR so zu behandeln, als hätten sie ihre Erwerbsbiographie in der BRD zurückgelegt.
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